Schritt für Schritt
über uns in Kroatien ab
Wir bieten Ihnen eine sorgfältig ausgewählte Auswahl geprüfter Immobilien. Zuerst erhalten Sie von uns detaillierte Informationen und Bilder zu diesen Objekten. Falls Sie Interesse an einem oder mehreren Objekten haben, organisieren wir in Absprache mit Ihnen und unseren lokalen Partnern eine maßgeschneiderte Besichtigungstour. Um eine optimale Planung zu gewährleisten, bitten wir um frühzeitige Abstimmung mit uns.
Vor jeder Besichtigung wird ein Besichtigungsauftrag bzw. Maklervertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt alle notwendigen Details zwischen Ihnen als Käufer und uns als Vermittler. Unsere Besichtigungen sind für Sie kostenfrei. Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wird.
Bitte beachten Sie, dass Preisverhandlungen vor einer Besichtigung meist schwierig sind. Verkäufer bevorzugen oft, sich zunächst persönlich zu überzeugen, dass ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht.
Die von uns im Vorfeld ausgewählten Objekte werden in enger Abstimmung mit Ihnen sowohl zeitlich als auch örtlich geplant.
Bei der Ankunft am gewünschten Ort werden Sie von unserem Partner-Makler begrüßt, der Sie durch die ersten Objektbesichtigungen führt. Aufgrund unseres umfangreichen Immobilienportfolios besteht zudem oft die Möglichkeit, spontan weitere Objekte zu besichtigen, die Ihren Vorstellungen entsprechen könnten.
Falls Sie sich für ein bestimmtes Objekt entscheiden und mit dem Verkäufer grundsätzlich einig sind, benötigen Sie eine OIB-Nummer (Osobni Identifikacijski Broj). Diese Identifikationsnummer ist erforderlich, um in Kroatien rechtsgültige Geschäfte mit notarieller Beglaubigung durchführen zu können. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung dieser OIB-Nummer beim zuständigen Finanzamt, um den Prozess für Sie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.
Für die Beantragung der
OIB-Nummer benötigen Sie:
Eine Fotokopie des
Reisepasses
Einen ausgefüllten Fragebogen mit persönlichen Angaben wie Geburtsort, Elternname etc.
Die Zuteilung dieser OIB-Nummer dauert erfahrungsgemäß ca. 1 Tag
in Kroatien
Gemäß dem geltenden EU-Recht sind EU-Bürger beim Immobilienerwerb den einheimischen Käufern gleichgestellt. Das bedeutet, dass Käufer aus dem EU-Raum nicht benachteiligt werden dürfen. Typischerweise beginnt der Kaufprozess mit einem Vorvertrag. Dieser gibt sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Zeit, notwendige Schritte zu unternehmen. Der Käufer kümmert sich um die Beschaffung des Kaufpreises, während der Verkäufer eventuell noch ausstehende Dokumente klärt oder ergänzt.
Anzahlung: Was die Anzahlung betrifft, so wird normalerweise eine Summe von etwa 10% bis 20% des Kaufpreises vereinbart. Es ist jedoch auch möglich, zu vereinbaren, dass der gesamte Kaufpreis erst dann fällig wird, wenn der Verkäufer alle rechtsgültigen Papiere vorgelegt hat.
Wichtig zu beachten ist, dass alle wesentlichen Punkte, die später im endgültigen Kaufvertrag festgehalten werden, bereits im Vorvertrag aufgeführt sind. Dies gewährleistet Klarheit und Sicherheit für beide Parteien von Beginn an des Prozesses.
Die Adressen von Käufer
und Verkäufer
Objektbeschreibung mit allen
wichtigen Punkten
Grundbuchauszug, der einer ordentlichen Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterzogen wird
Nachweis über Schuldenfreiheit bzw. Lastenfreiheit des Objekts
Höhe der Anzahlung und
des Kaufpreises
Festlegung des Rechtsanwalts-
bzw. Notartermins
Zeitpunkt der
Übergabe
Festlegung der vereinbarten Punkte, wenn es nicht zum Kauf bzw. Verkauf kommt
Damit Käufer und Verkäufer ihre Sicherheit haben, ist es üblich, dass der Käufer seine Anzahlung verliert, wenn er den vereinbarten Kaufpreis nicht leistet oder vom Kauf zurücktritt
Der Verkäufer zahlt die doppelte Summe der Anzahlung an den Käufer, wenn er zwischenzeitlich die Immobilie an jemanden verkauft oder vom Verkauf zurücktritt
Vom Vorvertrag zum Kaufvertrag
Während des Kaufprozesses übernimmt unsere Rechtsanwaltskanzlei die sorgfältige Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit aller relevanten Dokumente und Unterlagen. Ein in Kroatien zugelassener Rechtsanwalt trägt die Verantwortung für die rechtliche Korrektheit dieser Dokumente.
Wir empfehlen nachdrücklich die Inanspruchnahme unserer Kanzlei, da viele der Unterlagen noch aus der Zeit des sozialistischen Ex-Jugoslawiens stammen und entsprechend an das aktuelle EU-Recht angepasst werden müssen. Diese Anpassung ist essenziell, um sicherzustellen, dass alle Vorgänge den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.
Die Kosten für die rechtliche Vertretung sind vom Käufer zu tragen. Unsere Kanzlei verfügt über amtlich bestellte Gerichtsdolmetscher, die bei der Übersetzung und dem Verständnis aller juristischen Dokumente unterstützen. Diese fachkundige Betreuung gewährleistet eine zuverlässige und reibungslose Abwicklung des Immobilienerwerbs.
beim Immobilienkauf in Kroatien
Beim Notartermin wird der Personalausweis des Käufers vom Notar beglaubigt. In Anwesenheit unseres Rechtsanwaltes wird der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt direkt von Bank zu Bank.
Anschließend kümmert sich unser Anwalt um die Einreichung des unterzeichneten Kaufvertrags beim Gericht, um die erforderliche Genehmigung für den Eintrag ins Grundbuch zu erhalten. Nach kroatischem Recht wird daraufhin eine Grundbuchsperre im Namen des Käufers eingerichtet. Sobald die Genehmigung erteilt ist, erfolgt der Eintrag des Käufers ins Grundbuch.
Nach erfolgtem Eintrag wird der Käufer vom Finanzamt zur Zahlung der Grunderwerbssteuer herangezogen, die 3% des Immobilienkaufpreises ohne Mobiliar beträgt. Wir empfehlen auch, sich zeitnah um die Anmeldung bei den Versorgungsdiensten wie Strom, Wasser, Telefon und Müllabfuhr zu kümmern. Auch hierbei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Gebäudeversicherung, die typische Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden abdeckt.
beim Immobilienkauf
Grunderwerbssteuer: 3%, Kauf als Privatperson, EU-Bürger
Maklerprovision:
3% zzgl. MwSt.
Anwaltskosten: 1% -1,5% zzgl. kroatische MwSt. (25%); abhängig vom Aufwand
Notar- und sonstige
Gebühren
nach dem Immobilienkauf
Die Gemeinden veranschlagen 1-2 € je Quadratmeterfläche pro Jahr
Ca. 22 € monatlich für Festnetzanschluss
Ca. 8 € monatlich für Internet
Ca. 0,13 € je verbrauchte Kilowattstunde
Trinkwasser nach Verbrauch: 1 m³ (1000 Liter) 0,78 €
Abwassersammlung fester Grundpreis pro Monat: 0,43 €
Müllabfuhr je nach Gemeinde ca. 10€ monatlicher Richtwert
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